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Donnerstag, 30. Juli 2015

BGH-Urteil: Versicherungsmakler erhält 77.600 Euro zurück



Für Rücklastschriften dürfen keine Bearbeitungsgebühren oder Buchungskosten-Entgelte erhoben werden. In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten eines Versicherungsmaklers, der sich durch die Buchungskosten seiner Sparkasse unangemessen benachteiligt sah. 
Ihr Walter Kraus aus Hof