Für Rücklastschriften dürfen keine
Bearbeitungsgebühren oder Buchungskosten-Entgelte erhoben werden. In einem
aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten eines Versicherungsmaklers,
der sich durch die Buchungskosten seiner Sparkasse unangemessen
benachteiligt sah.
Ihr Walter Kraus aus Hof