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Montag, 26. Oktober 2015

Gebühr bei Kartensperrung



Haben Sie sich auch schon einmal über den folgenden Fall geärgert? Ihnen ist Ihre Bankkarte durch Diebstahl oder aus anderen Gründen abhandengekommen, Sie haben sie daraufhin brav und vorschriftsmäßig sperren lassen – und dann mussten Sie für die Ausstellung der neuen Karte eine saftige Gebühr an Ihr Geldinstitut zahlen! Dieser Ärger sollte nun der Vergangenheit angehören. Denn der Bundesgerichtshof entschied unlängst in einem Verfahren gegen die Postbank (Urteil vom 20. Oktober 2015, Az. XI ZR 166/14), die 15 Euro für eine Ersatzkarte von ihren Kunden verlangt hatte, dass solche Gebühren unzulässig sind, da die Ausgabe einer Ersatzkarte zu den gesetzlichen Pflichten einer Bank zählt. Voraussetzung für eine kostenlose Erstattung ist allerdings, dass die verlorene Karte ordnungsgemäß gesperrt wurde. Ob für eine Ersatzkarte bei deren Defekt oder bei einer Namensänderung ihres Besitzers bzw. ihrer Besitzerin gezahlt werden muss, ließ der BGH indessen noch offen. Hier muss die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.

Ihr Walter Kraus aus Hof