Haben Sie sich auch schon einmal über den folgenden Fall geärgert?
Ihnen ist Ihre Bankkarte durch Diebstahl oder aus anderen Gründen
abhandengekommen, Sie haben sie daraufhin brav und vorschriftsmäßig sperren
lassen – und dann mussten Sie für die Ausstellung der neuen Karte eine saftige
Gebühr an Ihr Geldinstitut zahlen! Dieser Ärger sollte nun der Vergangenheit
angehören. Denn der Bundesgerichtshof entschied unlängst in einem Verfahren
gegen die Postbank (Urteil vom 20. Oktober 2015, Az. XI ZR 166/14), die 15 Euro
für eine Ersatzkarte von ihren Kunden verlangt hatte, dass solche Gebühren
unzulässig sind, da die Ausgabe einer Ersatzkarte zu den gesetzlichen Pflichten
einer Bank zählt. Voraussetzung für eine kostenlose Erstattung ist allerdings,
dass die verlorene Karte ordnungsgemäß gesperrt wurde. Ob für eine Ersatzkarte
bei deren Defekt oder bei einer Namensänderung ihres Besitzers bzw. ihrer
Besitzerin gezahlt werden muss, ließ der BGH indessen noch offen. Hier muss die
schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.
Ihr Walter Kraus aus Hof