Vorsicht: Rechtsfalle! Fremdwährungskonten unterliegen nicht der
gesetzlichen Einlagensicherung!
Es gibt ein europäisches Einlagensicherungs- und Anlegerschutzgesetz. Das besagt, dass der gesetzliche Einlagenschutz nur für Konten gilt, die auf Euro oder auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates lauten. Daneben gibt es über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Sicherungseinrichtungen von Privatbanken, Volksbanken oder Sparkassen.
Ich bezweifle allerdings, ob diese Sicherungseinrichtungen bei einer massiven Schieflage auch wirklich alle Ausfälle bedienen könnten. Sogar Staatsgarantien sind mittlerweile stark zu hinterfragen – denken Sie nur an die immer weiter ausufernde Staatsschuldenkrise. Sie sollten also sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Banken die Einlagensicherung Ihrer Konten überprüfen
Es gibt ein europäisches Einlagensicherungs- und Anlegerschutzgesetz. Das besagt, dass der gesetzliche Einlagenschutz nur für Konten gilt, die auf Euro oder auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates lauten. Daneben gibt es über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Sicherungseinrichtungen von Privatbanken, Volksbanken oder Sparkassen.
Ich bezweifle allerdings, ob diese Sicherungseinrichtungen bei einer massiven Schieflage auch wirklich alle Ausfälle bedienen könnten. Sogar Staatsgarantien sind mittlerweile stark zu hinterfragen – denken Sie nur an die immer weiter ausufernde Staatsschuldenkrise. Sie sollten also sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Banken die Einlagensicherung Ihrer Konten überprüfen
Quelle:
Markus Miller
Mit freundlichen Grüßen
Walter Kraus